„Sports for human rights„! Nun: gegen Menschenrechte für alle und jeden kann man doch nicht wirklich sein – nicht einmal Herr Bach (DOSB), oder?

Betrachtet man die Diskussionen der frühen Bundesrepublik um den staatlichen Umgang mit Homosexualität und die Abschaffung des Paragraphen 175 StGB, der in der von den Nazis verschärften Fassung weiter galt, so fällt eine Stellungnahme von Fritz Bauer auf. Bauer dürfte – wenn überhaupt – am ehesten als der Frankfurter Generalstaatsanwalt bekannt sein, der den sog. „Frankfurter Auschwitzprozess“ angestoßen hatte und der eine führende Rolle in der strafrechtlichen Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in der Bundesrepublik spielte – was 1995 durch die Errichtung eines Forschungsinstituts gewürdigt wurde. Den Rest des Beitrags lesen »