Betrachtet man die Diskussionen der frühen Bundesrepublik um den staatlichen Umgang mit Homosexualität und die Abschaffung des Paragraphen 175 StGB, der in der von den Nazis verschärften Fassung weiter galt, so fällt eine Stellungnahme von Fritz Bauer auf. Bauer dürfte – wenn überhaupt – am ehesten als der Frankfurter Generalstaatsanwalt bekannt sein, der den sog. „Frankfurter Auschwitzprozess“ angestoßen hatte und der eine führende Rolle in der strafrechtlichen Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen in der Bundesrepublik spielte – was 1995 durch die Errichtung eines Forschungsinstituts gewürdigt wurde.Schon 1957 hatte er mit einem Buch zur Kriminologie Stellung bezogen in dem Bemühen, den zahlreichen „Ferndiagnosen über die Behandlung von Verbrechen und Verbrechern“ (S. 7) wissenschaftliche Erkenntnisse entgegen zu stellen (Fritz Bauer, Das Verbrechen und die Gesellschaft, München und Basel (Ernst Reinhardt Vlg.), 1957). Bauer fordert letztlich eine neue Abwägung der Strafinteressen des Staates, weg von der Abschreckung zukünftiger Täter hin zur Resozialisierung. Neben der Durchsetzung des veränderten verfassungsrechtlichen Ordnungsrahmens des Grundgesetzes und der zu schützenden Grundrechte auch der Verbrecher stand argumentativ die Vielzahl jener Ursachen von Kriminalität im Fokus seiner Untersuchung, die über den individuellen Willen zur Tat hinausgehen.
Bauer widmet großen Raum den verschiedensten kriminogenen Faktoren, die auf einen Menschen einwirken können und ihn zum Verbrecher machen könnten: physiologische, psychische, soziale Faktoren, Probleme, Missstände. Unter den Kapiteln über Drüsenstörungen, Psychosen, Intelligenzmängel, Affekte, Alkoholmissbrauch, Klima (sic!), wirtschaftliche Verhältnisse, Medien, Religion, Familie, Umgang und Milieu u.v.a.m. findet sich auch das Stichwort „Homosexualität“ – in teilweise also durchaus schlechter Gesellschaft.
Das ist nun aber wirklich nicht böse gemeint – ist man versucht zu sagen. Die Pathologisierung der Homosexualität entsprach ja immerhin noch dem medizinischen und psychiatrischen Trend der fünfziger Jahre – wieso sollte ein Jurist, ein älterer Herr dazu, hier anders denken?
Bauer entdeckt in der Homosexualität des Menschen wie des Tierreichs den Ausdruck einer „hohen Variabilität sexuellen Verhaltens“ und bezieht sich insbesondere auf die Ergebnisse des Kinsey-Reports und dessen Erkenntnisse zu der ausdifferenzierten Skala zwischen den beiden Polen Hetero- und Homosexualität. Der hohe Anteil homoerotischer oder –sexueller Erfahrungen vieler amerikanischer Männer fließt ebenfalls in die Argumentation ein. Schließlich diskutiert er mögliche wissenschaftliche Erklärungsweisen von Homosexualität: meist Veranlagung oder explizit Vererbung, in seltenen Fällen erworben, oder durch soziale Faktoren bestimmt (Schelsky – den er für widerlegt hält). Dass homosexuelle Handlungen in den meisten Lindern Westeuropas straffrei gestellt wurde, habe augenscheinlich keinen Einfluss auf die sexuellen Verhaltensweisen dort gehabt. Nicht die Umstände, sondern die Anlage sei nach Bauer entscheidend; „biologische Bedingungen“ setzten „der Ausbreitung der Homosexualität Grenzen“ (S. 61) – wie beruhigend!
Allerdings seien homosexuelle Akte durchaus ein Produkt der Veranlagung in Kombination mit dem Milieu – vor allem wenn es um Bisexualität und deren Ausleben gehe. Immerhin: „Ein homosexueller Lehrer kann sich in einer Mädchenschule nicht päderastisch betätigen.“ Da wird es nun doch etwas gruselig: Bauer nennt er in seinem Bemühen um Systematisierung und strafrechtliche Zuordnung sechs Erscheinungsformen homosexueller Akte – diesmal ganz ohne Mithilfe der psychiatrischen, soziologischen oder medizinischen Literatur:
- Natürlich: in der Mehrzahl sei das Verhalten anlagemäßig bestimmt, aber: „Der Trieb ist abartig. Die Triebrichtung mag auch den psychologischen Habitus des Täters formen. Der männlich Homosexuelle mag mehr nach innen gerichtet („introvertiert“), die weibliche Homosexuelle mehr nach außen gerichtet sein (…) Im Extrem ist auch der Körper des Mannes feminin, der Frau maskulin. Zwitterbildungen sind möglich. Die Triebrichtung ist vererbt oder durch eine Fehlentwicklung des Drüsensystems, namentlich der Keimdrüsen veranlaßt.“ (61) Was Juristen doch so alles wissen!
- Nächste Möglichkeit: eine Erkrankung des Gehirns. Hier sieht Bauer insbesondere in der „spanischen Grippe“ oder „Kopfgrippe“ die Ursache homosexueller Akte oder päderastischer Neigungen. Wehe also jedem, der von einer Influenza oder einer Hirnhautentzündung erwischt wird!
- Wie könnte es anders sein: eine Neurose kann Vieles auslösen, vorausgesetzt dass schon eine Anlage vorhanden ist. Psychische Störungen in der Kindheit, im Mutter-Vater-Kind-Verhältnis (Freud lässt grüßen), sexuelle Erfahrungen, Minderwertigkeitskomplexe usw … Die Folgen sind letztlich gleich, ähnlich 1 und 2, da solle man sich nichts dabei denken: „Eine neurotische Homosexualität unterscheidet sich nicht von einer anlagebedingten. Ein seelisch bedingtes Magen- oder Gallenleiden schmerzt nicht weniger als eines, das durch Geschwüre oder Gallensteine verursacht ist.“ (62) Ha, man möchte dann doch einwenden: Gegen die Gallensteine kann man wenigstens etwas tun!
- Alkohol – „Eine homosexuelle Teilkomponente wird frei, wie Rauschzustände auch sonst latente kriminelle Neigungen aktivieren.“ (62) Nun, davon träumen wir doch alle: der Fußballer von nebenan, der unter Alkoholeinfluss seine bisexuelle Ader entdeckt und erproben will.
- Ersatzbefriedigung im Kriegsdienst, Gefängnis, Internat, in Klöstern oder auf Schiffen, „wo normaler Geschlechtsverkehr verwehrt ist.“ (62) Abgesehen davon dass Bauer hier vornehmlich klassische Topoi von Schwulenpornos aufzählt (bis auf das Kloster), hat hier wohl jemand zu viele Kolportageromane gelesen.
- Schließlich in der Form der männlichen Prostitution – die aber grundsätzlich sich nicht von der weiblichen unterscheide, wenn sie von homosexuel veranlagten Männern ausgeübt werde. „In den anderen Fällen [also ausgeübt von heterosexuellen Männern], handelt es sich um eine Bereicherungskriminalität, die etwa dem Zuhältertum entspricht [sic]. Die Täter entstammen in aller Regel der Gruppe der sogenannten ‚gemütlosen Psychopathen’“. Hui: jetzt hat er’s ihnen aber gegeben, den kleinen Heten, die sich für Geld …
Was sagt uns das alles? Wissenschaftsgeschichtlich scheint es relativ leicht einzuordnen: Bauer hängt sich gleichsam an die medizinische und psychiatrische Expertise an, an Leitwissenschaften der vergangenen Jahrzehnte, ergänzt um die Erkenntnisse neuerer soziologischer und sexualkundlicher Forschung. So absurd sich Vieles davon heute anhören mag: Ähnlich wie bei Hirschfeld 30 Jahre vor ihm bedeutet die Pathologisierung und Medikalisierung von Homosexualität in den Anfangsjahren der Bundesrepublik letztlich – auch wenn er es nicht offen schreibt – ein Argument für die Aufhebung des §175 StGB: andere Länder sind deswegen auch nicht untergegangen, wurden nicht von Schwulen überschwemmt; man ist geneigt zu ergänzen: haben sogar den Krieg gewonnen.
Das mag wenig mit schwulem und lesbischem Selbstbewusstsein oder Normalisierung zu tun haben, wie es 10-20 Jahre später begann sich zu manifestieren. Und sicherlich würde man sich wünschen, dass ein intelligenter Mann wie Bauer auf die eine oder andere Vulgär-psychologische Deutung verzichtet hätte. Im Vergleich zum gesellschaftlichen Umfeld dürfte die Position dennoch fortschrittlich zu nennen sein. Es ist auffällig, dass unter den sechs Formen letztlich nur die Prostitution noch in strafrechtliche Kategorien eingeordnet wird: entweder analog zur weiblichen Prostitution oder – wenn das auch etwas hinken mochte – zur Zuhälterei.
Bauer strebte eine demokratische Justiz und eine Reform des Strafrechts und Strafvollzugs an. Die Berücksichtigung verschiedenster kriminogener Faktoren gehörte dazu, der Vorrang der Resozialisierung vor der Befriedigung eines vagen Strafbedürfnisses des gesunden Volksempfindens genauso. Als Sozialdemokrat und ehemaliger Emigrant dürfte Bauer – gleichwohl Generalstaatsanwalt – in der Justiz der frühen Bundesrepublik ein Fremdkörper gewesen sein – was man ihn auch spüren ließ. Eine Akzeptanz der Homosexualität spricht wohl nicht aus Bauer Schrift – aber zumindest das Bewusstsein, dass der freiheitliche Rechtsstaat sich hier nicht einzumischen habe, solange die Verhaltensweisen anlagebedingt waren und nicht mit der öffentlichen Ordnung kollidierten, wie dies bei der Prostitution der Fall wäre. Dass Bauer andererseits in den klassischen homophoben Stereotypen bis hin zur Nähe zur Päderastie befangen war (vorausgesetzt, das wäre nicht nur Taktik) und – McKinsey hin oder her – weitgehend doch am dualen Geschlechterbild zu hängen scheint, darüber wird man hinwegsehen müssen.

